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Diese Seite ist maschinell übersetzt und wurde nicht unabhängig geprüft. Rechtsbegriffe, Richtlinien-Nummern und zitierter Gesetzestext bleiben in der Originalform. Im Zweifel gilt die englische Fassung. English

Eingeschränkte Aussage

“Not harmful to the environment”

Ist „Not harmful to the environment“ nach der EU-Green-Claims-Richtlinie (2024/825) zulässig?

Aussage mit hohem Risiko Allgemeine Umweltaussagen

Die Einträge selbst — Begriff, Begründung, Alternative und Fundstelle — bleiben auf Englisch: sie zitieren Rechtstext, und eine maschinelle Übersetzung davon wäre genau die Art von Ungenauigkeit, vor der diese Seite warnt. Wo eine deutsche Entsprechung im Lexikon steht, ist sie unter dem Eintrag angegeben.

Warum sie eingeschränkt ist

An absolute negative claim about all environmental compartments. It cannot be demonstrated for a manufactured good.

Sagen Sie stattdessen

State the specific hazard classification result instead, e.g. "Not classified as hazardous to the aquatic environment."

Auf Deutsch

  • “umweltunbedenklich”
  • “keskkonnale ohutu”

Rechtsgrundlage

Directive 2005/29/EC, Annex I point 4a, inserted by Directive 2024/825 (generic environmental claim)

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